Möglichkeiten der Nachholbildung

Es ist nie zu spät, um einen Bildungsabschluss nachzuholen!

Die Nachholbildung nach Artikel 32 des Berufsbildungsgesetzes anerkennt langjährige Berufserfahrung und führt Berufsleute ohne klassische Ausbildung zum eidgenössischen Abschluss. So steht unser Mitarbeiter mitten im Qualifikationsverfahren zum EFZ als Gipser-Trockenbauer.

Er hat seit seiner Ankunft in der Schweiz vor 25 Jahren gearbeitet, wo es gerade möglich war. Viele Jahre davon auf dem Bau als Hilfsgipser. Er merkte, dass ihm ohne Diplom viele Türen in der Schweiz verschlossen bleiben. Aus diesem Grund hat er sich für die Nachholbildung entschieden. Diese absolviert er parallel zu seinem 100-Prozent-Job und seiner vierköpfigen Familie.
Das zusätzlich erworbene Wissen gibt ihm Sicherheit und bei Entscheidungen kann er kompetenter auftreten.

Es freut uns, dass wir ihn auf dem Weg zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis unterstützen dürfen.

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Fotos: SMGV/Cornelia Sigrist

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