Renovation Ritterhaus Bubikon
Spricht man vom Ritterhaus in Bubikon, meint man das Ritterhausensemble. Das sogenannte «Neuhaus» ist auf Grund seiner politischen, wirtschaftlichen, sozialen und baukünstlerischen Bedeutung als kantonales Denkmalschutzobjekt eingestuft. Bei den Renovationsarbeiten hatten
Substanzerhalt und Reversibilität, d.h. dass Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig gemacht werden können, oberste Priorität.
Das war auch bei der Restaurierung der Fenster und Türen sowie bei den Holzoberflächen an Wänden und Decken in den westlichen Wohnräumen so.