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ReferenzenRenovation Ritterhaus Bubikon

Renovation Ritterhaus Bubikon

Spricht man vom Ritterhaus in Bubikon, meint man das Ritterhausensemble. Das sogenannte «Neuhaus» ist auf Grund seiner politischen, wirtschaftlichen, sozialen und baukünstlerischen Bedeutung als kantonales Denkmalschutzobjekt eingestuft. Bei den Renovationsarbeiten hatten

Substanzerhalt und Reversibilität, d.h. dass Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt rückgängig gemacht werden können, oberste Priorität.

Das war auch bei der Restaurierung der Fenster und Türen sowie bei den Holzoberflächen an Wänden und Decken in den westlichen Wohnräumen so.

Presseartikel zum Projekt

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